
Kommunen alt
Wissenswertes für Kommunen
Wenn Sie nach der Geburt eines Kindes bzw. der Elternzeit Ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen möchten, stellen sich viele Fragen:
- Welche Betreuungssituation wünsche ich mir für mein Kind?
- Wie finde ich die richtige Tagesmutter oder soll mein Kind lieber in einer Kindertageseinrichtung betreut werden?
- Was bedeutet das für uns finanziell?
Ihr erster Ansprechpartner für die Kindertagesbetreuung ist Ihr zuständiges Jugendamt. Erkundigen Sie sich dort nach den Möglichkeiten, die Sie in Anspruch nehmen können. Hier erfahren Sie auch, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um eine Tagesmutter oder eine Kindertageseinrichtung zu finden.
In der Regel müssen Sie sich beim Jugendamt oder einer vom Jugendamt beauftragten Institution anmelden. Ihrem Bedarf und Ihren Wünschen entsprechend ist Ihnen diese Stelle bei der Suche behilóich und nennt Ihnen Adressen.
Jedes Kind ab einem Jahr, das in Kindertagespóege oder in einer Kindertageseinrichtung betreut werden soll, muss über einen ausreichenden Masernschutz verfügen. Ist das Kind jünger, kann es in der Kindertagespóege betreut werden, ohne geimpft zu sein. Auch wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden darf, kann es in Kindertagespóege betreut werden. Dies muss durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt werden.
Mit Ihrem Arbeitgeber müssen Sie unter anderem folgende Fragen erläutern:
- Wie lange werde ich die Elternzeit in Anspruch nehmen?
- Sieht der Betrieb eine Möglichkeit, mir bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie behilóich zu sein?
- Gibt es ein betriebliches Engagement in der Frage der Kinderbetreuung?
- Zu diesen Fragen finden Betriebe in diesem Handbuch in Kapitel 5 Informationen und Anregungen.