Worauf sollte beim Abschluss eines Betreuungsvertrages geachtet werden?

Worauf sollte beim Abschluss eines Betreuungsvertrages geachtet werden?

 

 

Ein Betreuungsvertrag regelt die Verabredungen zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson. Mit einem schriftlichen Vertrag sind beide Seiten in jedem Fall besser abgesichert als nur mit mündlichen Absprachen.

Folgende Punkte sollten in den Vertrag aufgenommen werden, wenn die Kindertagespflegeperson eine selbstständige Tätigkeit ausübt:

  1. Zeitraum und Ort der Betreuung
  2. Vergütung (sofern nicht über das Jugendamt finanziert)
  3. Zahlungsmodalitäten (sofern nicht über das Jugendamt finanziert)
  4. Fehlzeiten bei Krankheit (sofern nicht über das Jugendamt geregelt)
  5. Fehlzeiten bei Urlaub (sofern nicht über das Jugendamt geregelt)
  6. Haftung und Versicherung
  7. Beendigung des Betreuungsverhältnisses (Kündigungsregelungen)
  8. Schweigepflicht
  9. Schriftform

Ein Vertrag sollte für jedes Kind abgeschlossen werden.

Manche Jugendämter und Fachdienste stellen Musterverträge zur Verfügung. Diese müssen auf das konkrete Vertragsverhältnis angepasst werden. Vertragsentwürfe sind auch beim Bundesverband für Kindertagespflege erhältlich.