Was leistet Kindertagespflege?

Was leistet Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung. Individuelle Bedürfnisse können besonders berücksichtigt werden. Die Kindertagespflegeperson hat die Möglichkeit und die Zeit, sich einzelnen Kindern zuzuwenden. Bei der Betreuung in einer Kindertagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen gemacht werden. Diese Situation ermöglicht soziales Lernen.

In der Kindertagespflegestelle verbringt das Kind einen Teil des Tages in einer anderen Familie, eventuell auch mit den eigenen Kindern und dem Partner oder der Partnerin der Kindertagespflegeperson. Für Kinder alleinerziehender Eltern oder Einzelkinder kann dies ein wichtiges Erlebnis sein.

Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden, müssen keinen Wechsel der Bezugspersonen durch Schichtdienste erleben. Sie werden immer von derselben Person betreut. Besonders für Kinder unter drei Jahren kann dies aus entwicklungspsychologischer Sicht ein wertvoller Aspekt sein.

In Großtagespflegestellen und Kindertagespflegestellen in extra angemieteten Räumen ist der Aspekt der kleinen Gruppe ebenfalls gegeben. Zumeist sind nicht mehr als 10 Kinder gleichzeitig anwesend. Die Betreuung übernehmen in der Regel zwei Kindertagespflegepersonen. Dieser überschaubare Rahmen und die Verlässlichkeit zeichnen die Kindertagespflege aus.

Die Betreuung im Haushalt der Eltern durch eine Kindertagespflegeperson eignet sich vor allem für Eltern von mehreren Kindern oder bei ungünstigen Arbeitszeiten.

Kindertagespflege wird zumeist als selbstständige Tätigkeit ausgeübt. In manchen Regionen können Kindertagespflegepersonen auch als Angestellte tätig sein.

Der Förderauftrag ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch, SGB VIII) festgeschrieben. Er umfasst die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Die Förderung der sozialen und emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung orientiert sich am einzelnen Kind. an dessen Alter und Entwicklungsstand, an den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie an den Interessen und Bedürfnissen. Dabei sollen die Lebenssituation sowie die ethnische Herkunft jeden einzelnen Kindes beachtet werden. Diese allgemeinen Förderungsgrundsätze werden von den Bundesländern in Bildungsplänen oder anderen Vereinbarungen weiter ausgestaltet.