Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Kooperationen zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege anzustreben, können für alle Beteiligten gewinnbringend sein:

  • Kindertagespflegepersonen können Räumlichkeiten und Fortbildungsangebote von Kindertageseinrichtungen mit nutzen. In Krankheits- oder Urlaubszeiten kann eine Vertretung durch die Einrichtung geleistet werden.
  • Kindertageseinrichtungen können Eltern sehr junger Kinder an Kindertagespflegepersonen verweisen, durch Kooperation mit Kindertagespflegepersonen als ergänzende Betreuung auch Kinder mit ungünstigen Betreuungszeiten versorgen oder in Krankheits- oder Urlaubszeiten durch Kindertagespflegepersonen unterstützt werden.
  • Eltern und Kinder lernen die Kindertageseinrichtung kennen und haben eine Vorstellung davon, wie die Betreuung nach der Zeit in der Kindertagespflege aussehen kann. Eine Eingewöhnung fällt dann leichter.
  • Insbesondere die gegenseitige Ergänzung und Vertretung ist für Kommunen interessant, weil sie eine bedarfsgerechte und verlässliche Planung und Versorgung von Betreuungsplätzen ermöglicht.
  • Für Betriebe ist sie interessant, weil unter diesen Voraussetzungen die Betreuung der Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch besser gewährleistet ist und diese unbesorgt ihrer Tätigkeit nachgehen können.
  • Träger von Einrichtungen können durch die Kooperation mit Kindertagespflegepersonen ein noch breiteres Angebot schaffen und ein für Eltern interessantes Profil herausbilden.