Ist das Kind bei einem Unfall versichert?

Ist das Kind bei einem Unfall versichert?

 

 

Eine Unfallversicherung schützt vor den Folgen von Unfällen.

Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflegestellen sind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 a SGB VII). Entscheidend dabei ist, dass die Eignung der Kindertagespflegeperson durch den Jugendhilfeträger festgestellt wurde. Ob die Kinder in öffentlich oder privat finanzierter Kindertagespflege betreut werden, spielt dabei keine Rolle.

Bei einem Unfall ist der Gemeindeunfallversicherungsverband bzw. die Unfallkasse des Bundeslandes zuständig. Die örtliche Fachberatungsstelle unterstützt und berät in diesem Fall.