Der Weg zur Kindertagespflegeperson

Der Weg zur Kindertagespflegeperson

Der Weg zur Tätigkeit als Kindertagespflegeperson beginnt mit einem Beratungstermin beim Jugendamt oder einer Fachberatungs- und Vermittlungsstelle am Wohnort.

Dort sollte geklärt werden:

  • Welche formalen Voraussetzungen sind erforderlich, um eine Erlaubnis zu erhalten? (z. B. erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Masernschutz)
  • Welche Qualifikationen müssen Kindertagespflegepersonen erfüllen?
  • Wie und wo gibt es ein Angebot für ein Qualifizierungsseminar?
  • Werden die Kosten für die Qualifizierung übernommen?
  • Wie viel wird für die Betreuung eines Kindes vom Jugendamt bezahlt?
  • Wie müssen die Räume gestaltet sein, in denen die Kindertagespflege stattfinden soll?
  • Welche Versicherungen sind abzuschließen und wie werden sie finanziert?

 

Bei einem Kontakt mit dem Finanzamt sollten nachfolgende Fragen geklärt werden:

  • Wie und mit welchen Formularen ist das Einkommen für die Einkommensteuer darzulegen? Wie ist die Steuernummer?

Kindertagespflegepersonen sind nicht umsatzsteuerpflichtig.

Es braucht kein Gewerbe angemeldet werden.

Hinweis: Im Internet stehen Formulare zur Anmeldung beim Finanzamt zur Verfügung.

 

Bei einem Kontakt mit der Krankenversicherung sollte geklärt werden:

  • Welcher Krankenversicherungsbeitrag muss gezahlt werden?
  • Ist es möglich, weiter in der Familienversicherung zu bleiben?
  • Kann die Krankenkasse eventuell gewechselt werden und zu welchem Zeitpunkt?

Hinweis: Die Krankenkassen stellen auf ihren Internetseiten Anmeldeformulare für die Anmeldung als freiwillig Versicherte bereit. Unter Umständen können diese sogar online ausgefüllt und abgeschickt werden.

 

Bei einem Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung sollte geklärt werden:

  • Liegt eine Rentenversicherungspflicht vor?
  • Welche Angaben sind für die Feststellung der Rentenversicherungspflicht nachzuweisen?
  • Ab welcher Höhe besteht eine Beitragspflicht aus selbstständiger Tätigkeit als Kindertagespflegeperson?

Hinweis: Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung oder im Abschnitt Sozialversichungspflicht kann ein Formular zur Anmeldung für versicherungspflichtige Selbstständige heruntergeladen werden.

 

Bei einem Kontakt zum gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege BGW) sollte geklärt werden:

  • Welche Angaben müssen bei der Unfallversicherung gemacht werden?
  • Wie hoch ist der Beitrag für die Unfallversicherung?

Hinweis: Auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege oder im Abschnitt Sozialversicherungspflicht kann ein Anmeldeformular heruntergeladen werden.

 

Bei einem Gespräch mit den Eltern oder dem/der Alleinerziehenden sollte geklärt werden:

  • Welcher Betreuungsumfang wird von den Eltern/Alleinerziehenden gewünscht?
  • Welche Erwartungen stellen die Eltern/Alleinerziehende an die Kindertagespflege?
  • Wie sind ihre Vorstellungen zu Bildung, Erziehung und Betreuung?
  • Können sich die Eltern/Alleinerziehende mit dem pädagogischen Konzept der Kindertagespflegeperson identifizieren?
  • Sind die Eltern/Alleinerziehende mit den räumlichen Bedingungen zufrieden?
  • Welchen Eindruck vermitteln die Eltern oder die alleinerziehende Person?
  • Welchen Eindruck vermittelt das Tageskind?
  • Wird das Kind sich in der bestehenden Gruppe zurechtfinden?
  • Welche Regelungen sollten in den Betreuungsvertrag aufgenommen werden?
  • Verfügt das Kind über einen ausreichenden Masernschutz?

Informationen über weitere Fördermöglichkeiten können ggf. über die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter erfragt werden.