Datenschutz und Schweigepflicht in der Kindertagespflege

Datenschutz und Schweigepflicht in der Kindertagespflege

Vor und bei der Betreuung von Tageskindern müssen Informationen ausgetauscht werden – zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson, zwischen Kindertagespflegeperson und Jugendamt oder zwischen Eltern und Jugendamt. Diese Informationen oder Daten müssen geschützt werden. Nach dem Sozialgesetzbuch und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat jede Bürgerin und jeder Bürger einen Anspruch auf das Sozialgeheimnis und den Schutz seiner persönlichen Daten, das heißt: Alle ihn betreffenden Sozialdaten dürfen nicht unbefugt erhoben, verarbeitet, gespeichert oder genutzt werden. Deshalb sollten die Informationen, die zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern ausgetauscht werden, in einem Betreuungsvertrag geschützt werden.

Der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. gibt einen Betreuungsvertrag heraus. Er kann unter www.bvktp.de/service/publikationen angefordert werden. 

Sämtliche Aufzeichnungen, die persönliche Daten der Kinder oder der Eltern enthalten, müssen in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt werden. Elektronisch gespeicherte Daten müssen mit einem Passwort gesichert sein. Familienangehörige der Kindertagespflegeperson oder andere Personen dürfen nicht unbefugt Zugang dazu haben. Persönliche Informationen und Daten, insbesondere Gesundheitsdaten (z.B. der Impfstatus oder der Ausbruch einer ansteckenden Krankheit) dürfen weder mündlich noch schriftlich an andere Personen weitergegeben werden, außer nach schriftlichem Einverständnis.

Auch Fotos und Videos der Kinder unterliegen dem Datenschutz und dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben oder veröffentlicht werden. Für die Veröffentlichung jedes einzelnen Fotos oder Videos muss sich die Kindertagespflegeperson schriftlich das Einverständnis der Eltern einholen. Für eine Veröffentlichung im Internet oder elektronische Weitergabe ist eine gesonderte Einverständniserklärung erforderlich. Das gilt auch für das Teilen in sozialen Medien oder Chat-Gruppen

Weitere praktische Informationen zum Datenschutz in der Kindertagespflege sind auf der Internetseite des Bundesverbandes für Kindertagespflege zu finden.