Leistungen der Kindertagespflege

Leistungen der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung in kleinen Gruppen, bei der die individuellen Bedürfnisse der Kinder besonders berücksichtigt werden können. Die Kindertagespflegeperson hat die Möglichkeit und die Zeit, sich einzelnen Kindern zuzuwenden. Bei der Betreuung in einer Kindertagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen gemacht werden. Diese Situation ermöglicht soziales Lernen ebenso wie eine (begrenzte) Auswahl an Spielpartnerinnen und Spielpartnern.

Bei der Kindertagespflege außerhalb des Elternhaushaltes verbringt das Kind einen Teil des Tages in der familiären Situation einer anderen Familie, eventuell mit den eigenen Kindern und dem Partner oder der Partnerin der Kindertagespflegeperson. Insbesondere für Kinder alleinerziehender Eltern oder Einzelkinder kann dies ein wichtiges Erlebnis sein.

Kinder, die viele Stunden am Tag betreut werden, müssen keinen Wechsel der Bezugspersonen durch Schichtdienste erleben, sondern werden immer von derselben Person betreut. Besonders für Kinder unter drei Jahren kann dies aus entwicklungspsychologischer Sicht ein wertvoller Aspekt sein.

Dem Förderauftrag des Achten Buches Sozialgesetzbuch -Kinder- und Jugendhilfe- (§ 22 SGB VIII) entsprechend, umfasst die Kindertagespflege die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Die Förderung der sozialen und emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung orientiert sich am einzelnen Kind: an dessen Alter und Entwicklungsstand, an den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie an den Interessen und Bedürfnissen. Dabei sollen die Lebenssituation sowie die ethnische Herkunft jeden einzelnen Kindes beachtet werden. Diese allgemeinen Förderungsgrundsätze können von den Bundesländern in Bildungsplänen oder anderen Vereinbarungen weiter ausgestaltet werden.