Wie kann ein Betrieb die Kindertagespflege fördern?

Wie kann ein Betrieb die Kindertagespflege fördern?

Betriebe können die Kindertagespflege gezielt fördern und ihre Beschäftigten dadurch effektiv unterstützen. Dafür bieten sich verschiedene Maßnahmen an, die teils schon mit geringem Engagement und niedrigen Kosten umgesetzt werden können. Besonders der Zuschuss zur Kindertagespflege kann alle anderen Möglichkeiten ergänzen.

 

Den Beschäftigten die Suche nach Kindertagesbetreuung im vorhandenen Angebot erleichtern

Betriebe können ihren Beschäftigten helfen, eine zuverlässige und gute Kinderbetreuung zu finden. Dazu können sie ihnen aktuelle, für den jeweiligen Ort gültige Informationen für die Suche nach einer Kindertagespflegeperson (oder auch zu anderer Kinderbetreuung) zur Verfügung stellen. In der Regel verfügt das örtlich zuständige Jugendamt über diese Informationen.

Bei persönlichen Gesprächen, Betriebsversammlungen oder durch Rundmails und Aushänge kann an die Informationen und Hilfen erinnert werden, die im Unternehmen zur Verfügung stehen. Flexibilität bei der Arbeitszeit, um Kindertagespflegepersonen kennenzulernen, erleichtert Eltern die Suche.

 

Einen Zuschuss zur Kinderbetreuung gewähren

Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG) ist für Unternehmen eine sehr einfache und kostengünstige Möglichkeit, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen. Der Zuschuss wird zweckgebunden für die Kosten der Betreuung und Unterbringung von Kindern im Vorschulalter in Einrichtungen oder bei Kindertagespflegepersonen eingesetzt und muss zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt werden. Für Firmenangehörige ist dieser Zuschuss fast immer günstiger als eine Gehaltserhöhung. Firmen entlasten mit diesem Zuschuss ihre Beschäftigten und erleichtern ihnen die Entscheidung, nach der Elternzeit früh wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.

Der Zuschuss zur Kinderbetreuung kann sehr flexibel und individuell gegeben werden, er ist kostengünstig, erfordert kaum Zeit und Planungsaufwand - und er bietet den Beschäftigten direkte und schnelle Entlastung.

Obwohl der Zuschuss zur Kinderbetreuung so einfach und wirkungsvoll ist, ist er Eltern kaum bekannt. Deshalb ist es günstig, Beschäftigten mit Kindern diese Unterstützung aktiv anzubieten. Sinnvoll ist es, bereits auf den Zuschuss hinzuweisen, wenn Beschäftigte in Elternzeit gehen. Das Wissen um diese finanzielle Hilfe kann Wiedereinstiegspläne in den Beruf zu Gunsten des Unternehmens beeinflussen.

 

Mit lokalen Akteuren in der Kindertagespflege kooperieren

Das örtliche Jugendamt, der Fachdienst, Vereine und Verbände, Lokale Bündnisse und gewerbliche Anbieterinnen und Anbieter halten eine Vielzahl von Möglichkeiten der Kinderbetreuung vor. Ein engagiertes Unternehmen kann durch Kooperationen einen guten Stand in der Region erwerben und die Beschäftigten wirksam unterstützen. Sach- und Geldspenden sind überall sehr willkommen und erleichtern die Kooperation.

Es gibt auch professionelle kommerzielle Dienstleister, die für Familien individuelle Kinderbetreuungslösungen entwickeln und besonders auch in Kindertagespflege qualifiziert vermitteln. Durch dieses Angebot können Mitarbeitende in speziellen Einzelfällen unterstützt oder ein dauerhaftes Angebot für alle Eltern geschaffen werden. Über die Qualität dieser Angebote sollte man sich gut informieren. Eine Orientierung gibt die DIN SPEC 77003:2015 .

 

Betriebseigene Plätze in der Kindertagespflege

Betriebe können auch eine betriebseigene Kinderbetreuung in Kindertagespflege aufbauen, indem sie Kindertagespflegepersonen suchen, die ausschließlich die Kinder der Beschäftigten betreuen.

Die Eckpunkte dieser Maßnahme zeigen gleichzeitig die Vorteile:

Die Tagespflegeplätze stehen exklusiv den Mitarbeitenden zur Verfügung. Mit Materialien, Mobiliar und finanziellen Anreizen können die Kindertagespflegepersonen gezielt gefördert werden. Wenn das Unternehmen nicht mehr alle Plätze benötigt, kann die Tagespflegestelle einfach externe Kinder aufnehmen.

Betreuungslösungen auf Basis der Kindertagespflege können genauso verlässlich und pädagogisch wertvoll gestaltet werden wie ein betriebseigener Kindergarten. Sie sind sogar weniger aufwändig, erheblich kostengünstiger und können schneller etabliert werden. Gleichzeitig sind flexiblere Absprachen möglich als in bestehenden Einrichtungen. Arbeitgebende haben Einfluss auf die Rahmenbedingungen und können sicherstellen, dass die Betreuungszeiten auf den Bedarf der Beschäftigten zugeschnitten sind.

 

Kindertagespflegepersonen selbst anstellen

Die Kindertagespflege wird in der Regel als selbstständige Tätigkeit ausgeführt. Die Kindertagespflegepersonen erhalten ihr Entgelt vom öffentlichen Jugendhilfeträger oder von den Eltern auf privat vereinbarter Basis, gegebenenfalls durch Unternehmen bezuschusst. Sie müssen selbst für ihre Sozialversicherung sorgen und Einkommensteuer zahlen.

Es ist auch möglich und für Unternehmen durchaus interessant, Kindertagespflegepersonen in Festanstellung zu beschäftigen. Die Bezahlung sollte der Leistung entsprechend angemessen sein. Bei Angestelltenverhältnissen gilt auch für die Kindertagespflege das Mindestlohngesetz. Als Orientierung sollten die Tarifgruppen des öffentlichen Dienstes genutzt werden.

Weitere Informationen

„Tagespflegepersonen in sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnissen“ (.pdf, 284 KB, nicht barrierefrei)

 

Tipps zur Kommunikation im Unternehmen und in der Öffentlichkeit

Je häufiger und offener das Thema Kinderbetreuung im Unternehmen besprochen wird, desto größer sind die Chancen für eine zielgenaue Unterstützung. Bei Jahres- oder Teamgesprächen oder auch bei Personalentscheidungen könnte dem Thema ein fester Platz eingeräumt werden. So lässt sich erkennen, wie hoch der Bedarf an Kinderbetreuung im Unternehmen ist, und entsprechende Maßnahmen können gezielt geplant werden.